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Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB Datenveränderung:
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wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
- Der
Versuch ist strafbar.
Insbesondere verweisen
wir auch auf den Beschluss
vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln,
der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles
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Gebrauch machen.
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